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   BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93   

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BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93 (https://dejure.org/1993,12997)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1993 - 8 B 141.93 (https://dejure.org/1993,12997)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1993 - 8 B 141.93 (https://dejure.org/1993,12997)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93
    Die Voraussetzungen für eine kalkulatorische Abwälzbarkeit seien so lange gegeben, wie der Spielereinsatz den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Unkosten für den Betrieb des Spielgeräts decke und darüber hinaus in der Regel noch einen Gewinn abwerfe (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]).
  • BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 77.91

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93
    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93
    Diese Begründung geht fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f. und Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93
    Diese Begründung geht fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f. und Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 7.92

    Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf den Spieler - Unterschiedliche Behandlung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93
    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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